Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-26, 25 U 17/07

25 U 17/07Obergericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 17/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: 25 U 17/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0226.25U17.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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