Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-26, 28 U 135/07

28 U 135/07Obergericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 135/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: 28 U 135/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0226.28U135.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.08.2007 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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