4 U 172/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-26, 4 U 172/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 172/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 4 U 172/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0226.4U172.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 21. August 2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass es in der vom Landgericht bestätigten einstweiligen Verfügung im Anschluss an das Verbot zu a) und zu b) jeweils heißt: „wenn dies geschieht, wie in dem als Anlage 5 der Antragsschrift überreichten Internetausdruck vom 21. Mai 2007 (Bl. 23 – 25 d. A.)”.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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