24 U 81/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 24 U 81/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 81/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 24 U 81/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.24U81.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.05.2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.032,96 € nebst Zinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszins seit dem 20.09.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 79 % und der Kläger zu 21 %.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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