Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 24 U 81/07

24 U 81/07Obergericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 81/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 24 U 81/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.24U81.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.05.2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.032,96 € nebst Zinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszins seit dem 20.09.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 79 % und der Kläger zu 21 %.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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