27 U 115/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 27 U 115/06
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 27 U 115/06
27 U 115/06Obergericht28.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 115/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 27 U 115/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.27U115.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. April 2006 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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