Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 3 Ws 28/07

3 Ws 28/07Obergericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 28/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 3 Ws 28/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.3WS28.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der XIII.

kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 16.11.2006 wird auf ihre

Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der XIII. kleinen Strafkammer

des Landgerichts Essen vom 06.10.2006 wird auf Kosten der Angeklagten

(§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

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