I-24 W 20/05•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, I-24 W 20/05
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, I-24 W 20/05
I-24 W 20/05Obergericht28.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-24 W 20/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: I-24 W 20/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.I24W20.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antragstellerin
aufgegeben, binnen eines Monats nach Rechtskraft dieser Anordnung Klage
gegen die Antragsgegnerin zu 8) zu erheben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin nach einem Streitwert bis zu 2.500 €.
Gegen diesen Beschluss wird die Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Nr. 2 zugelassen.
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