Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-04, 26 U 56/07

26 U 56/07Obergericht04.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 56/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-04

Aktenzeichen: 26 U 56/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0304.26U56.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. März 2007 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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