2 Ws 374 u. 375/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-04, 2 Ws 374 u. 375/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-04, 2 Ws 374 u. 375/07
2 Ws 374 u. 375/07Obergericht04.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 374 u. 375/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-04
Aktenzeichen: 2 Ws 374 u. 375/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0304.2WS374U375.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Dem Verurteilten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt, soweit er die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Hagen vom 8. November 2007 zurückgenommen hat.
Der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 8. November 2007, durch den die Bestellung von Rechtsanwalt T2 als Pflichtverteidiger abgelehnt worden ist, wird aufgehoben.
Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt T2 als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Insoweit werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Landeskasse auferlegt, die auch die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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