3 Ss 68/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-06, 3 Ss 68/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 68/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-06
Aktenzeichen: 3 Ss 68/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0306.3SS68.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: §§ 53, 55 StGB, §§ 331, 354 Abs. 1b, 460 StPO
Tenor
Die Revision des Angeklagten wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 15. September 2006 eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.