Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-06, 3 Ss 68/08

3 Ss 68/08Obergericht06.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 68/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-06

Aktenzeichen: 3 Ss 68/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0306.3SS68.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: §§ 53, 55 StGB, §§ 331, 354 Abs. 1b, 460 StPO

Tenor

Die Revision des Angeklagten wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 15. September 2006 eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.

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