3 Ws 90/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-06, 3 Ws 90/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 90/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-06
Aktenzeichen: 3 Ws 90/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0306.3WS90.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Bewährungsbeschluss der V. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld in der Fassung des Beschlusses der vorgenannten Strafkammer vom 16.01.2008 wird dahingehend abgeändert, dass dem Verurteilten die Weisung erteilt wird, jegliche Haltung und Betreuung von Tieren, mit Ausnahme der Haltung und Betreuung von Hunden, Katzen und Heimtieren, zu unterlassen.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Verurteilte.
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