8 U 190/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-12, 8 U 190/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 190/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 8 U 190/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0312.8U190.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Juli 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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