Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-14, 21 U 34/07

21 U 34/07Obergericht14.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 34/07 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: 21 U 34/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0314.21U34.07.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.1.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage ist unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung des Beklagten mit Mängelbeseitigungskosten- und Schadensersatzforderungen dem Grunde nach gerechtfertigt.

Auf den Antrag der Klägerin wird das Verfahren zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs sowie über die vorbehaltene Aufrechnung, einschließlich der Entscheidung über die Kosten insgesamt, an das Landgericht Essen zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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