Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-14, 2 Ss OWi 363/06

2 Ss OWi 363/06Obergericht14.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 363/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 363/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0314.2SS.OWI363.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.

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