18 W 31/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-25, 18 W 31/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 W 31/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-25
Aktenzeichen: 18 W 31/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0325.18W31.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24.05.2006 aufgehoben.
Der zu den ordentlichen Gerichten beschrittene Rechtsweg ist zulässig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.250,00 € festgesetzt.
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