Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-03, 4 U 147/07

4 U 147/07Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 147/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 4 U 147/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0403.4U147.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 3) werden das am 31. August 2007 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund, soweit dieses das Klageverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 3) betrifft, und das diesbezügliche Verfahren aufgehoben und die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) werden als unzulässig verworfen.

Die Kostenentscheidung für die Berufungsinstanz bleibt dem Landgericht vorbehalten.

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