4 U 147/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-03, 4 U 147/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 147/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: 4 U 147/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0403.4U147.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 3) werden das am 31. August 2007 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund, soweit dieses das Klageverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 3) betrifft, und das diesbezügliche Verfahren aufgehoben und die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) werden als unzulässig verworfen.
Die Kostenentscheidung für die Berufungsinstanz bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.