5 U 140/04•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-14, 5 U 140/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 140/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-14
Aktenzeichen: 5 U 140/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0414.5U140.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 27. Mai 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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