21 U 5/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-15, 21 U 5/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-15
Aktenzeichen: 21 U 5/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0415.21U5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 17.09.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte außergerichtliche Kosten nur in Höhe von 239,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen hat.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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