27 W 54/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-15, 27 W 54/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-15, 27 W 54/07
27 W 54/07Obergericht15.04.2008
Regest
Der Streitwert einer Klage auf Eintragung ins Aktienregister gemäß § 67 Abs. 1 AktG ist mit einem Bruchteil des Wertes des Aktienpakets anzunehmen. Er beträgt regelmäßig 1/10 bis 1/4 dieses Wertes.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 54/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-15
Aktenzeichen: 27 W 54/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0415.27W54.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: §§ 3 ZPO, 67 AktG
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage auf Eintragung ins Aktienregister gemäß § 67 Abs. 1 AktG ist mit einem Bruchteil des Wertes des Aktienpakets anzunehmen. Er beträgt regelmäßig 1/10 bis 1/4 dieses Wertes.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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