8 U 5/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-05, 8 U 5/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-05
Aktenzeichen: 8 U 5/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1105.8U5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Oktober 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Das Urkundenvorbehaltsurteil vom 29. Januar 2007 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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