Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-06, I-4 U 58/08

I-4 U 58/08Obergericht06.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 58/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-06

Aktenzeichen: I-4 U 58/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1106.I4U58.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Februar 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerinnen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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