Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-10, 2 U 132/08

2 U 132/08Obergericht10.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 132/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-10

Aktenzeichen: 2 U 132/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1110.2U132.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.2008 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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