Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-10, 3 U 268/07

3 U 268/07Obergericht10.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 268/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-10

Aktenzeichen: 3 U 268/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1110.3U268.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird – unter Aufhebung des Versäumnisteilurteils des Landgerichts Paderborn vom 18.10.2006 – zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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