3 U 268/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-10, 3 U 268/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 268/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-10
Aktenzeichen: 3 U 268/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1110.3U268.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird – unter Aufhebung des Versäumnisteilurteils des Landgerichts Paderborn vom 18.10.2006 – zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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