5 Ssm 347/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-18, 5 Ssm 347/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-18, 5 Ssm 347/08
5 Ssm 347/08Obergericht18.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ssm 347/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-18
Aktenzeichen: 5 Ssm 347/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1118.5SSM347.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte lediglich des Betruges in sechs Fällen sowie des gewerbsmäßigen Betruges in
17 Fällen schuldig ist und die in 20 Fällen tateinheitlich angenommene Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB entfällt.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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