6 WF 428/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-20, 6 WF 428/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-20, 6 WF 428/08
6 WF 428/08Obergericht20.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 428/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: 6 WF 428/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1120.6WF428.08.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amts-gerichts – Familiengericht – Paderborn vom 1.9.2008 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1. nach einem Gegenstandswert von 500,- €. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag des Beteiligten zu 1. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Beteiligten zu 2. wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin N2 in Q bewilligt.
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