Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-20, 9 T 511/08

9 T 511/08Obergericht20.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 T 511/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-20

Aktenzeichen: 9 T 511/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1120.9T511.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 €

festgesetzt.

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