Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-25, 3 UF 59/08

3 UF 59/08Obergericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 59/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: 3 UF 59/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1125.3UF59.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des am 05.02.2008 verkündeten Teilurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne der am 05.03.2002 in dem Verfahren 3 F 214/01 AG Herne-Wanne geschlossene Unterhaltsvergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger bis einschließlich 30. September 2008 monatlichen Unterhalt in Höhe von 533,00 € und ab Oktober 2008 keinen Unterhalt mehr schuldet.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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