Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-26, 8 U 8/08

8 U 8/08Obergericht26.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 8/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: 8 U 8/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1126.8U8.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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