Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-27, 2 Ss OWi 803/08

2 Ss OWi 803/08Obergericht27.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 803/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-27

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 803/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1127.2SS.OWI803.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.

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