2 Ss OWi 803/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-27, 2 Ss OWi 803/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-27, 2 Ss OWi 803/08
2 Ss OWi 803/08Obergericht27.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 803/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-27
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 803/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1127.2SS.OWI803.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.
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