Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-28, 25 Sch 6/08

25 Sch 6/08Obergericht28.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 Sch 6/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-28

Aktenzeichen: 25 Sch 6/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1128.25SCH6.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der Schiedsspruch vom 17. Dezember 2007 des Internationalen Handelsschiedsgerichts bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Förderation in Moskau (Akte 35/07), durch den die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin eine Schuldsumme von 11.612,95 USD sowie von 4.000.- USD und 2.761.- USD als Schiedsgerichtsgebühr und Schiedsgerichtskosten zu zahlen, wird für vollstreckbar erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Gegenstandswert von 8.358,42 EUR (entspricht 11.612,95 USD).

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragsgegnerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Beschluss vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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