30 U 220/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-05, 30 U 220/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-05, 30 U 220/07
30 U 220/07Obergericht05.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 220/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-05
Aktenzeichen: 30 U 220/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1205.30U220.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. November 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abge-ändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicher¬heit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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