31 U 263/04•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-08, 31 U 263/04
Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-08, 31 U 263/04
31 U 263/04Obergericht08.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 263/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-08
Aktenzeichen: 31 U 263/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1208.31U263.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 23.09.2004 wird unter Abweisung der Klage insgesamt zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufungsinstanz als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.