Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-10, 8 U 56/08

8 U 56/08Obergericht10.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 56/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-10

Aktenzeichen: 8 U 56/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1210.8U56.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. November 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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