Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-16, 2 Ss OWi 890/08

2 Ss OWi 890/08Obergericht16.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 890/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-16

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 890/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1216.2SS.OWI890.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 7 StPO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist gewährt.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Schwelm zurückverwiesen.

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