Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-18, 5 U 104/08

5 U 104/08Obergericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 104/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 5 U 104/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1218.5U104.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 04.03.2008, Az. 1 O 467/07, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Entscheidung, dass die Klägerinnen die außergerichtlichen Kosten des ursprünglichen Beklagten zu 1. tragen, wird aufrechterhalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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