13 U 158/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-22, 13 U 158/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-22, 13 U 158/07
13 U 158/07Obergericht22.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 158/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-22
Aktenzeichen: 13 U 158/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1222.13U158.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. August 2007 verkündete Urteil
der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages
abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe
von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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