2 Ws 354/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-22, 2 Ws 354/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-22, 2 Ws 354/08
2 Ws 354/08Obergericht22.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 354/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-22
Aktenzeichen: 2 Ws 354/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1222.2WS354.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit er die Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten X betrifft.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum vom 31. Juli 2008 (9 Js 193/08) wird – mit Ausnahme der Fälle Nummern 88, 108 bis 108 k, 117 und 119, bei denen die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt bleibt - zur Hauptver-handlung zugelassen und das Hauptverfahren vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bochum eröffnet.
Die Entscheidung über die Besetzung (§ 76 Abs. 2 GVG) bleibt der Straf-kammer vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.