28 W 27/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-23, 28 W 27/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 W 27/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-23
Aktenzeichen: 28 W 27/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1223.28W27.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 27. August 2008 wird der Beschluss der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 10. Juli 2008 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teil-weise abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Braunschweig entstandenen Kosten, die der Kläger zu tragen hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Beschwerdewert: bis zu 4.000 €.
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