Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-02, 3 SsOWi 976/08

3 SsOWi 976/08Obergericht02.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 976/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-02

Aktenzeichen: 3 SsOWi 976/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0102.3SSOWI976.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Sache zur erneuten

Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der

Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

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