Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-06, 25 U 129/06

25 U 129/06Obergericht06.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 129/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-06

Aktenzeichen: 25 U 129/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0106.25U129.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Oktober 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.940,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.07.2005 zu zahlen.

Der weitergehende Zahlungsantrag des Klägers ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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