15 Wx 291/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-08, 15 Wx 291/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-08, 15 Wx 291/08
15 Wx 291/08Obergericht08.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 291/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-08
Aktenzeichen: 15 Wx 291/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0108.15WX291.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, im Grundbuch von C Bl.6325 zugunsten des Beteiligten zu 1) einen Amtswiderspruch gegen die Eintragung der Zwangssicherungshypothek in Abteilung III unter lfd. Nr.5 einzutragen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde beträgt 865 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.