Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-08, 15 Wx 291/08

15 Wx 291/08Obergericht08.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 291/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-08

Aktenzeichen: 15 Wx 291/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0108.15WX291.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, im Grundbuch von C Bl.6325 zugunsten des Beteiligten zu 1) einen Amtswiderspruch gegen die Eintragung der Zwangssicherungshypothek in Abteilung III unter lfd. Nr.5 einzutragen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde beträgt 865 €.

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