20 U 40/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-14, 20 U 40/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 40/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: 20 U 40/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0114.20U40.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 09.01.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Die Beklagte zu 3. wird verurteilt, an die Klägerin 10.455,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 13.09.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese zu 75 % und die Beklagte zu 3. zu 25 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. trägt diese zu 75 % und die Klägerin zu 25 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagen zu 1. und 2. trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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