Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-14, 20 U 40/08

20 U 40/08Obergericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 40/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: 20 U 40/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0114.20U40.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 09.01.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.

Die Beklagte zu 3. wird verurteilt, an die Klägerin 10.455,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 13.09.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese zu 75 % und die Beklagte zu 3. zu 25 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. trägt diese zu 75 % und die Klägerin zu 25 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagen zu 1. und 2. trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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