Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-14, 8 U 70/08

8 U 70/08Obergericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 70/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: 8 U 70/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0114.8U70.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. November 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 55.451,51 €.

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