Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-15, 27 U 112/07

27 U 112/07Obergericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 112/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: 27 U 112/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0115.27U112.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.06.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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