27 U 21/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-15, 27 U 21/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 21/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: 27 U 21/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0115.27U21.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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