13 UF 88/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-23, 13 UF 88/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-23, 13 UF 88/08
13 UF 88/08Obergericht23.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 88/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-23
Aktenzeichen: 13 UF 88/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0123.13UF88.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Antragsgegners wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass er verurteilt bleibt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung nachehelichen Unterhalt i.H.v. 233,10 € monatlich zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage auf Zahlung nachehelichen Unterhaltes abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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