Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-23, 13 UF 88/08

13 UF 88/08Obergericht23.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 88/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-23

Aktenzeichen: 13 UF 88/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0123.13UF88.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Antragsgegners wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass er verurteilt bleibt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung nachehelichen Unterhalt i.H.v. 233,10 € monatlich zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage auf Zahlung nachehelichen Unterhaltes abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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