I-2 U 98/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-05, I-2 U 98/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-05, I-2 U 98/08
I-2 U 98/08Obergericht05.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 98/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: I-2 U 98/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0205.I2U98.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Februar 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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