3 UF 48/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-10, 3 UF 48/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 48/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-10
Aktenzeichen: 3 UF 48/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0210.3UF48.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne- Wanne vom 21.12.2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.03.2008 wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 1.) wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge sowie das Recht, Maßnahmen nach dem SGB VIII zu beantragen, für die Kinder N F, geb. am 14.10.2004, und Q F, geb. am 30.03.2006, entzogen; der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 3.) wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
Geschäftswert für die Beschwerde: 3.000,--€.
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