6 WF 475/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-12, 6 WF 475/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-12, 6 WF 475/08
6 WF 475/08Obergericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 475/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 6 WF 475/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0212.6WF475.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 12.11.2008 abgeändert.
Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 8.8.2008 dahingehend abgeändert, dass die an den Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 652,72 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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