13 U 16/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-16, 13 U 16/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 16/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-16
Aktenzeichen: 13 U 16/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0216.13U16.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 5. Dezember 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Dem Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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