Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-16, 13 U 16/08

13 U 16/08Obergericht16.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 16/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-16

Aktenzeichen: 13 U 16/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0216.13U16.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 5. Dezember 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Dem Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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